Konzeptverfahren »Baufelder im Quartier am Ostpark«, Rüsselsheim am Main / Deutschland
Konzeptverfahren »Baufelder im Quartier am Ostpark«
Stadt Rüsselsheim am Main
Mit dem Quartier am Ostpark verfolgt die Stadt Rüsselsheim das Ziel, vielfältige Wohnraumangebote für alle Lebenslagen in einer Mischung unterschiedlicher Dichten und Wohnformen zu schaffen.
Auf Basis eines städtebaulichen Wettbewerbsentwurfs der Arbeitsgemeinschaft »Die Landschaftsarchitekten Bittkau Bartfelder« mit »AZ Architekten« aus dem Jahr 2018 entstand zunächst eine Rahmenplanung, die schließlich in einen Bebauungsplan überführt wurde. Dieser erlangte im Jahr 2023 Rechtskraft. Das Bebauungskonzept sieht vier offene Blockstrukturen vor, die paarweise leicht zueinander verdreht sind und so einen trapezförmigen Quartiersplatz ausbilden. Teil des Gesamtkonzepts ist zudem eine Kindertagesstätte im Südosten des Gesamtquartiers. Die äußere Erschließung des Quartiers ist inzwischen fertiggestellt, die innere Erschließung weist Baustraßenqualität auf. Die Kindertagesstätte ist seit 2024 in Betrieb. Der Baubeginn für 113 Wohneinheiten im Baufeld WA-1 durch die städtische gewobau erfolgte im Herbst 2025.
Die drei verbleibenden Baufelder WA-2, WA-3 und WA-4 mit Geschossflächen von insgesamt ca. 33.000 m² stehen nun zur Vermarktung an. Das Baufeld WA-2 umfasst dabei eine Geschossfläche von ca. 8.800 m², das Baufeld WA-3 ca. 10.000 m² und das Baufeld WA-4 ca. 14.000 m².
Für die Baufelder WA-2 und WA-4 soll der Verkauf an langfristig Bestandshaltende erfolgen. Das Baufeld WA-3 kann auch an Entwicklende von Eigentumswohnungen im Einzelvertrieb veräußert werden.
Die Veräußerung der drei Baufelder ist einzeln angestrebt. Eine Bewerbung sowie ein späterer Zuschlag für mehrere Baufelder ist jedoch möglich. Bei Mehrfachbewerbungen ist anzugeben, wie viele Baufelder maximal bezuschlagt werden können.
Ziel des Verfahrens ist die Auswahl von Investierenden für den Verkauf der zu veräußernden Baufelder, welche die besten Bebauungskonzepte optimal mit wirtschaftlichen Kaufpreisangeboten verbinden.
Die Baufelder sind »voll erschlossen«, Erschließungsbeiträge sind mit dem Kaufpreis abgegolten.
Der Mindestkaufpreis für jedes der drei Baufelder beträgt 480 EUR/m². Angebote unter dem Mindestkaufpreis werden nicht zur weiteren Wertung zugelassen. Angebote, die über dem Mindestkaufpreis liegen, fließen in die Gesamtwertung ein.
Ausloberin
Ausloberin des Konzeptverfahrens ist die Stadt Rüsselsheim am Main, vertreten durch den Magistrat.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Stadt- und Grünplanung
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
www.ruesselsheim.de
Verfahrensbetreuung
a:dk architekten datz kullmann
Schillerplatz 16
D-55116 Mainz
Ansprechpartner:
Christian Datz und Christof Kullmann
Telefon +49 (0) 6131 / 275 835 0
E-Mail: quartier-am-ostpark@a-dk.de
www.adk-server.de/quartier-am-ostpark
Verfahrensart
Das vorliegende Verfahren wird in Form eines Konzeptverfahrens mit vorgeschalteter Bewerbungsphase mit dem Ziel der Grundstücksveräußerung ausgelobt.
Es handelt sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren im Sinne des GWB, VgV, VOB/A, UVgO, HVTG oder anderer vergaberechtlicher Bestimmungen. Für die wettbewerblichen Teile des Verfahrens wird eine Durchführung gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) angestrebt.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch der Teilnehmenden auf Erwerb der Grundstücke. Die Einreichung durch die Teilnehmenden erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
Alle im Rahmen des Verfahrens ausgehändigten Unterlagen und Informationen sind vertraulich und durch die Teilnehmenden ausschließlich innerhalb des vorliegenden Verfahrens zu verwenden.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt sind Teams aus Investierenden mit Architekten bzw. Architektinnen sowie Landschaftsarchitekten bzw. Landschaftsarchitektinnen.
Fachliche Voraussetzung für die an den Teams beteiligten Architekten bzw. Architektinnen sowie Landschaftarchitekten und Landschaftsarchitektinnen ist die Berechtigungen zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Aufgabenstellung entsprechen. Außerdem müssen zu benennende bevollmächtigte Vertretende und der oder die Verfassenden der eingereichten Arbeit insgesamt die oben genannten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – »Berufsanerkennungsrichtlinie« – gewährleistet ist.
Termine
20.02.26: Beginn Bewerbungsphase
20.03.26 12:00 Uhr: Schlussfrist Bewerbungsphase
KW 13: Auswahlgremium
KW 16: Beginn Bearbeitungsphase
KW 17: Rückfragenkolloquium
KW 24: Abgabe Planungskonzepte und Kaufpreisangebote
anschließend Vorprüfung
KW 26: Auswahlsitzung, Bildung Rangfolge
anschließend Aufnahme von Kaufvertragsverhandlungen
Informationsplattform
Als Informationsplattform steht den Teilnehmenden die Website www.adk-server.de/quartier-am-ostpark zur Verfügung. Die Kommunikation innerhalb des Verfahrens erfolgt ausschließlich über die nachfolgend angegebene E-Mail-Adresse: quartier-am-ostpark@a-dk.de
